AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen WERAX AG in Gründung, Ringstrasse 12, 8600 Dübendorf, Schweiz, und ihren Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit Beratung, Planung, Projektierung, Lieferung, Installation, Integration, Betrieb, Wartung und weiteren Leistungen rund um industrielle Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur, Energiemanagement und damit verbundene Dienstleistungen.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von WERAX gegenüber Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, professionellen Kundinnen und Kunden sowie qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern, soweit im Einzelfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn WERAX ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von WERAX sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Ein Vertrag kommt zustande, wenn WERAX einen Auftrag schriftlich bestätigt, beide Parteien einen Vertrag unterzeichnen oder WERAX mit Zustimmung der Kundin oder des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt. Angaben in Broschüren, Präsentationen, auf der Website oder in technischen Unterlagen dienen der Information und werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt werden.

3. Leistungsumfang

Art, Umfang, technische Spezifikationen, Liefergrenzen, Termine, Mitwirkungspflichten und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer separaten schriftlichen Vereinbarung. WERAX darf geeignete Unterauftragnehmer, Hersteller, Planer, Installations- und Servicepartner einsetzen, bleibt gegenüber der Kundin oder dem Kunden jedoch für die vertragsgemässe Leistung verantwortlich.

4. Mitwirkungspflichten der Kundin oder des Kunden

Die Kundin oder der Kunde stellt WERAX rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge bereit, insbesondere Standortdaten, Lastgang- und Verbrauchsdaten, technische Anschlussbedingungen, Pläne, Bewilligungen, Angaben zu Netzanschluss, Gebäudetechnik und Sicherheitsanforderungen. Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Informationen vollständig und richtig sind und dass notwendige bauseitige Voraussetzungen, behördliche Bewilligungen und Zugangsrechte vorliegen, sofern nicht ausdrücklich WERAX damit beauftragt wurde.

5. Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen des Leistungsumfangs, nachträgliche Kundenwünsche, behördliche Auflagen, Anpassungen durch Netzbetreiber, Standortbedingungen oder unvollständige Angaben können Termine, Kosten und technische Auslegung beeinflussen. Solche Änderungen werden nach Aufwand oder gemäss separatem Nachtrag verrechnet, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.

6. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer, Abgaben, Gebühren, Zölle, Transport-, Versicherungs- und Nebenkosten. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug kann WERAX Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten.

7. Lieferung, Ausführung und Termine

Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Termine verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, verspätete Freigaben, behördliche Verfahren, Netzbetreiber, Lieferengpässe, höhere Gewalt oder andere Umstände entstehen, die WERAX nicht zu vertreten hat. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie der Kundin oder dem Kunden zumutbar sind.

8. Abnahme und Prüfpflicht

Die Kundin oder der Kunde prüft Lieferungen und Leistungen nach Erhalt beziehungsweise nach Inbetriebnahme unverzüglich und rügt erkennbare Mängel schriftlich innert 10 Kalendertagen. Verdeckte Mängel sind innert 10 Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn ein Abnahmeprotokoll unterzeichnet wurde, die Anlage produktiv genutzt wird oder die Kundin oder der Kunde die Abnahme ohne berechtigten Grund verzögert.

9. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Auftrag Eigentum von WERAX. Die Kundin oder der Kunde ermächtigt WERAX, einen Eigentumsvorbehalt in den dafür vorgesehenen Registern eintragen zu lassen und alle dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben. Nutzen und Gefahr gehen bei Lieferungen mit Übergabe, bei Werk- oder Installationsleistungen mit Abnahme oder produktiver Nutzung auf die Kundin oder den Kunden über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. Gewährleistung und Hersteller-Garantien

WERAX gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen mit angemessener Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik erbracht werden. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln kann WERAX nach eigener Wahl nachbessern, Ersatz liefern oder eine angemessene Minderung gewähren. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Herstellergarantien für Batterien, Wechselrichter, Ladepunkte, Software, Steuerungen und weitere Komponenten richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller und bleiben unberührt.

11. Ausschlüsse von Gewährleistung

Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Schäden, die durch unsachgemässe Bedienung, fehlende Wartung, Eingriffe Dritter, ungeeignete Standortbedingungen, Netzstörungen, äussere Einwirkungen, Verschleiss, Änderungen an der Anlage ohne Zustimmung von WERAX oder nicht von WERAX zu vertretende Betriebsbedingungen entstehen. Prognosen zu Einsparungen, Erlösen, Eigenverbrauchsquoten, Netzdienstleistungen, Ladeverhalten oder Marktpreisen sind unverbindliche Berechnungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.

12. Betrieb, Wartung, Monitoring und Software

Soweit Betrieb, Wartung, Fernzugriff, Monitoring, Software, Datenanalyse oder Energiemanagement vereinbart sind, gelten zusätzlich die im Angebot oder in einer separaten Servicevereinbarung beschriebenen Leistungsinhalte. Die Kundin oder der Kunde sorgt für die erforderliche Konnektivität, Stromversorgung, Zugangsmöglichkeiten und sichere Betriebsbedingungen. Updates, Sicherheitsanpassungen und technische Weiterentwicklungen dürfen vorgenommen werden, sofern sie die vereinbarte Kernfunktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

13. Vertraulichkeit und Rechte an Unterlagen

Pläne, Konzepte, Berechnungen, technische Dokumentationen, Wirtschaftlichkeitsmodelle, Software, Präsentationen und sonstige Unterlagen von WERAX bleiben, soweit nicht anders vereinbart, Eigentum von WERAX oder der jeweiligen Rechteinhaber. Sie dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet und Dritten nicht ohne Zustimmung von WERAX zugänglich gemacht werden. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei mit angemessener Sorgfalt vertraulich.

14. Datenschutz

WERAX bearbeitet Personendaten gemäss der Datenschutzerklärung. Soweit im Rahmen eines Projekts Lastgang-, Verbrauchs-, Standort-, Kontakt- oder Betriebsdaten bearbeitet werden, dürfen diese zur Projektprüfung, Dimensionierung, Angebotserstellung, Vertragserfüllung, Betriebsoptimierung, Wartung und Dokumentation verwendet werden. Geschäfts- und Betriebsdaten der Kundin oder des Kunden werden vertraulich behandelt.

15. Haftung

WERAX haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden, soweit zwingendes Recht dies vorsieht. Im Übrigen ist die Haftung von WERAX, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren, direkten Schaden und maximal auf den Netto-Auftragswert der betroffenen Leistung beschränkt. Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust, entgangene Energieerlöse, Marktpreisveränderungen oder Schäden aus Betriebsunterbruch.

16. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Streik, behördliche Massnahmen, Pandemien, Cyberangriffe, Ausfälle von Energie- oder Kommunikationsnetzen, Lieferkettenstörungen oder erhebliche Transport- und Produktionsengpässe. Die betroffene Partei informiert die andere Partei angemessen und ergreift zumutbare Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen.

17. Hinweise zu Investitionen

Informationen auf der Website, in Präsentationen oder in Gesprächen über Speicherparks, Projektgesellschaften oder Beteiligungsmöglichkeiten stellen keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung und kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Finanzinstrumenten dar. Investitionen erfolgen ausschliesslich auf Basis separater Vertrags- und Angebotsunterlagen und richten sich, soweit vorgesehen, an qualifizierte Anlegerinnen und Anleger.

18. Abtretung und Übertragung

Die Kundin oder der Kunde darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von WERAX abtreten oder übertragen. WERAX darf Forderungen abtreten und Verträge im Rahmen von Umstrukturierungen, Projektfinanzierungen oder der Zusammenarbeit mit verbundenen Unternehmen und Projektpartnern übertragen, sofern berechtigte Interessen der Kundin oder des Kunden gewahrt bleiben.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von WERAX in Dübendorf, Schweiz. WERAX ist berechtigt, Ansprüche auch am Sitz oder Wohnsitz der Kundin oder des Kunden geltend zu machen.

20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt, sofern keine strengere Form vereinbart wurde.

Stand: 18. Juni 2026